Prozeßfinanzierung
Was bedeutet Prozeßfinanzierung für Sie?
Sie haben ein rechtliches Problem, welcher Art auch immer.
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung oder Ihre Rechtsschutzversicherung tritt nicht ein.
Sie können die Kosten der Rechtsvertretung, eines Anwaltes oder eines Prozesses nicht selber tragen oder wollen dies nicht.
Ein Prozeßfinanzierer übernimmt alle Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung für Sie.
Geht ein Verfahren wider Erwarten schlecht aus, haben Sie keinerlei Kosten zu tragen.
Der Prozeßfinanzierer erhält von Ihnen dafür einen Teil des Geldes, welches für Sie zurückgeholt wird.
Der VKV arbeitet mit einem Prozeßfinanzierung zusammen, der auf Wunsch Ihre Ansprüche auf die Möglichkeit einer Prozeßfinanzierung überprüft.
Sammelklagen
Wir können geschädigte Kunden und Anleger zusammenbringen. Diese können dann eine Klagegemeinschaft
bilden, wenn der Sachverhalt überwiegend identisch ist. Das Kostenrisiko solcher Prozesse wird stark gemindert.
Informieren Sie sich unverbindlich und kostenfrei, ob bei Ihrer Kapitalanlage
ein Sammelverfahren läuft oder geplant ist.
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